Allgemeine Geschäftsbedingungen der BEAR BYTE GmbH
1. Geltungsbereich
Die BEAR BYTE GmbH (nachfolgend: BEAR BYTE) stellt ihre Dienstleistungen/Zulieferungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereit, es sei denn, es wurden spezielle vertragliche Bedingungen mit dem Kunden in schriftlicher Form getroffen. Konträre oder abweichende Geschäftsbedingungen sind nicht wirksam und der Einbeziehung der Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Diese AGB bilden die Basis für alle zukünftigen Dienstleistungen/Zulieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich verhandelt wurde. Sie sind ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB gültig. BEAR BYTE behält sich das Recht vor, einseitige Änderungen vorzunehmen, wenn begründete, sachliche Gründe vorliegen (wie beispielsweise eine Änderung der Rechtsvorschriften, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und/oder Marktbedingungen). Im Falle einer Änderung wird BEAR BYTE den Kunden einen Monat vorher auf geeignete Weise über die vorgesehene Änderung informieren. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der Ankündigung schriftlich an folgende E-Mail-Adresse zu widersprechen:
Falls innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingeht, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
2. Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
2.1 BEAR BYTE erstellt basierend auf den Anforderungen des Kunden eine Auftragsbestätigung, die dem Kunden zugesandt wird. Die Regelungen des Handelsrechts finden Anwendung.
2.2 Informationen auf der Homepage von BEAR BYTE und/oder in jeglichen Medien stellen lediglich potentielle Dienstleistungen dar. Sie beinhalten keine Zusicherungen von Eigenschaften, Garantien oder ähnliche Versprechen. Garantien oder Ähnliches benötigen zur Rechtskräftigkeit eine schriftliche Vereinbarung. Dies gilt auch für jegliche Angaben zu Preisen, Einweisungszeiten und zur Genehmigung von Zusätzen/Erweiterungen des ursprünglichen Vertragsgegenstandes.
3. Preisgestaltung
3.1 Alle Preise für die Dienstleistungen von BEAR BYTE werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste in der Auftragsbestätigung von BEAR BYTE festgelegt. Wenn die Auftragsbestätigung zu bestimmten Positionen keine Preisinformation enthält, wird der Preis aus der Preisliste ermittelt. BEAR BYTE behält sich das Recht vor, die Preise für Dienstleistungen jederzeit einseitig zu ändern.
3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass BEAR BYTE nicht selbst die Lizenzgebühren festlegt; diese richten sich nach den für BEAR BYTE verbindlichen Bestimmungen der Softwarehersteller/Softwareanbieter. Die Auftragsbestätigung enthält die Lizenzgebühren, die zum Tag ihrer Erstellung aktuell sind. Wenn es nach der Auftragsbestätigung zu einer Preissteigerung kommt, wird diese ohne Veränderung an den Kunden weitergegeben. Dies begründet kein Recht des Kunden auf Rücktritt oder Kündigung.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Die Vergütung für die von BEAR BYTE bereitgestellten Dienstleistungen/Lieferungen wird fällig, sobald diese vollständig oder im Wesentlichen entsprechend dem Vertrag erbracht wurden oder, falls notwendig, eine Abnahme (siehe Punkt 11) stattgefunden hat und dem Kunden eine Rechnung oder eine äquivalente Zahlungsaufstellung zugesandt wurde. Für alle Zahlungen des Kunden gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen (ohne Abzug) nach Erhalt der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung.
4.2 Im Falle einer Zahlungsverzögerung seitens des Kunden ist BEAR BYTE berechtigt, Dienstleistungen und Lieferungen in einem angemessenen und zumutbaren Ausmaß zurückzuhalten.
5. Lieferbedingungen und Lieferverzögerungen
5.1 Im Falle der Warenlieferung geht das Risiko mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder den Spediteur über. Im Falle der Dienstleistungserbringung geht das Risiko mit der Abnahme oder dann über, wenn die Dienstleistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden (siehe Punkt 11). Die rechtzeitige Annahme/Abnahme von Dienstleistungen/Lieferungen ist eine wesentliche Verpflichtung des Kunden.
5.2 Die Verpflichtung von BEAR BYTE zur Erbringung der Dienstleistungen/Lieferungen – es sei denn, BEAR BYTE ist dafür verantwortlich – unterliegt dem Vorbehalt, dass BEAR BYTE selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß mit den für die Vertragserfüllung benötigten Waren beliefert wird. Die Haftung für verspätete, mangelhafte oder unterbliebene Dienstleistungen/Lieferungen aufgrund verspäteter, mangelhafter oder unterbliebener Lieferungen an BEAR BYTE ist – es sei denn, BEAR BYTE ist dafür verantwortlich – ausgeschlossen. Bei nicht verschuldeten verspäteten, mangelhaften oder unterbliebenen Lieferungen an BEAR BYTE ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. BEAR BYTE wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, sobald sie Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit von Produkten erhält. Bei einem Rücktritt sind vom Kunden geleistete Zahlungen unverzüglich zurückzuerstatten.
5.3 Im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten ist der Kunde verpflichtet, BEAR BYTE bei der Erbringung der Dienstleistungen/Lieferungen zu unterstützen. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten, die für die Erbringung der Dienstleistung zugänglich sein müssen, zugänglich sind und dass die Bedingungen und Einrichtungen am Ort der Dienstleistung die Voraussetzungen erfüllen, die für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung notwendig sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegen den Kunden aus der zugrunde liegenden Geschäftsbeziehung und damit verbundenen Angelegenheiten, behält sich BEAR BYTE das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Dies gilt auch, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung überführt werden.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die Zugriff auf die unter Vorbehalt stehenden Waren nehmen, auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und BEAR BYTE unverzüglich schriftlich über solche Vorfälle zu informieren. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechte von BEAR BYTE aus ihrem Eigentum gegenüber Dritten entstehen, trägt der Kunde. Auf Anfrage muss er BEAR BYTE jederzeit schriftlich über den Verbleib der Vorbehaltsware informieren und alle für die Rechtsverfolgung notwendigen Angaben machen.
6.3 Bei Vertragsverstößen des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – oder wenn Umstände vorliegen, die das Eintreten der in der Insolvenzordnung genannten Insolvenzgründe nahelegen, und zwar auch dann, wenn diese Umstände noch keine Antragspflicht (§ 64 GmbHG) begründen, der Kunde einen Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, oder wenn über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, ein solches eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, ist BEAR BYTE berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
7. Fehlerbehebung und Support/Wartung
Es ist dem Kunden bewusst, dass Software nicht grundsätzlich fehlerfrei ist, weshalb BEAR BYTE keine Garantie oder Ähnliches hinsichtlich der Behebung aufgetretener Probleme gibt. BEAR BYTE wird jedoch Maßnahmen ergreifen, die im Rahmen des wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich Sinnvollen liegen, um Support- und/oder Wartungsanfragen des Kunden vollständig und nachhaltig zu beantworten.
8. Gewährleistung für Hardware
8.1 Die Parteien stimmen überein, dass keine spezifischen Eigenschaften der Hardwareprodukte vereinbart wurden und BEAR BYTE keine Eigenschaften der Hardwareprodukte zugesichert hat. BEAR BYTE haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte zum Zeitpunkt der Gefahrübergabe frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und für die vertraglich vereinbarte Nutzung, mindestens jedoch für die übliche Nutzung, geeignet sind. Technische Spezifikationen/Qualitätsbeschreibungen, die BEAR BYTE dem Kunden mitteilt, stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie wurden von BEAR BYTE schriftlich bestätigt.
8.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von BEAR BYTE Hardwareprodukte, Teile davon und/oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die betreffenden Mängel dadurch weder ganz noch teilweise verursacht wurden.
8.3 Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs entscheidet BEAR BYTE über die Art der Nacherfüllung, sei es durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Sollte die gewählte Form der Nacherfüllung scheitern, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
8.4 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.5 Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt bzw. stellt sich nach Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde BEAR BYTE den nachweislich entstandenen Aufwand für die Mängelfeststellung/-beseitigung zu erstatten.
9. Gewährleistung für Software
9.1 BEAR BYTE verwendet ausschließlich Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme von Drittanbietern und bietet keine eigenen an. Die Angaben zu Software, Erklärungen und Beschreibungen in der Auftragsbestätigung und/oder von BEAR BYTE stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch BEAR BYTE dar, sondern geben lediglich die Herstellerinformation wieder.
9.2 Die Nutzung der Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme werden von BEAR BYTE auf der Grundlage und zu den Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen eines zwischen dem Softwarehersteller und dem Kunden gesondert abzuschließenden Softwareüberlassungs-und Lizenz-Vertrages weitergegeben. Gewähr leistet BEAR BYTE hierfür nicht.
9.3 BEAR BYTE leistet Gewähr dafür, dass sie zur Weitergabe gegenüber dem Softwarehersteller berechtigt ist und der Weitergabe im vertraglich vereinbarten Umfang an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Dies gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
9.3.1 Bei Rechtsmängeln leistet BEAR BYTE Gewähr durch Nacherfüllung. Sie verschafft dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den gelieferten Softwareprodukten/ an vergleichbaren, gleichwertigen Softwareprodukten. BEAR BYTE kann die Durchführung dieser Art der Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde vorher einen angemessenen Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung zahlt.
9.3.2 Wenn Dritte Rechte/Ansprüche geltend machen, die den Kunden an der Nutzung der ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hindern könnten, setzt er BEAR BYTE unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis. Er ermächtigt BEAR BYTE, damit im Zusammenhang stehende Verfahren – außergerichtlich und gerichtlich – gegen Dritte im eigenen Namen zu führen. Wenn der Kunde von Dritten in Anspruch genommen wird, wird er ohne vorherige Absprache mit BEAR BYTE keine rechtlichen oder tatsächlichen Maßnahmen ergreifen; insbesondere wird er keine Verzichtserklärungen und Anerkenntnisse abgeben, keine Vergleiche eingehen etc. BEAR BYTE ist verpflichtet, die gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und ihn von allen damit verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf Gründen, die der Kunde zu vertreten hat.
9.4 Im Falle von Sachmängeln leistet BEAR BYTE nur in dem Umfang und Rahmen Gewähr, in dem der Hersteller eine Gewährleistung gegenüber BEAR BYTE übernommen hat. Zur Erfüllung dieser Ansprüche tritt BEAR BYTE bereits heute alle Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen nicht durchsetzen können, leistet BEAR BYTE Gewähr im Rahmen dieser Bestimmungen. BEAR BYTE kann die Form der Nacherfüllung frei wählen, d.h. Nachlieferung oder Nachbesserung. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand einhergeht, was angenommen wird, wenn der Aufwand 25% des ursprünglichen Auftragswertes (netto) übersteigt.
9.5 Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder stellt sich nach Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde BEAR BYTE den nachweislich entstandenen Aufwand für die Mängelfeststellung/-beseitigung zu erstatten.
10. Verjährung der Gewährleistungsrechte/Geltung von Gewährleistungsausschlüssen
10.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper-/Gesundheitsschadens wegen eines von BEAR BYTE zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) von BEAR BYTE und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Zudem können sich Abweichungen in der Gewährleistungsfrist ergeben, wenn Softwarehersteller die Gewährleistung verkürzen oder verlängern.
10.2 Alle Ausschlüsse/Modifikationen der Gewährleistung gelten nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nur, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit gestützt werden. Sollten die genannten Ausschlüsse/Modifikationen/einzelne davon unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Gewährleistungsausschlüsse/Modifikationen nicht.
11. Abnahme
11.1 Bei Dienstleistungen, die eine Abnahme erfordern oder bei denen eine Abnahme vereinbart wurde, wird BEAR BYTE dem Kunden schriftlich die Vollendung der Leistungen anzeigen. Der Kunde hat dann eine Frist von zwei Wochen - ab dem Datum der Vollendungsmitteilung - um BEAR BYTE zu informieren, ob die Leistung akzeptiert wird und etwaige identifizierte Mängel zu benennen. Wenn eine solche Mitteilung unterbleibt, wird die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen - ab dem Datum der Vollendungsmitteilung - als erfolgt angesehen, es sei denn, die Leistungen sind im Wesentlichen nicht gemäß dem Vertrag. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
11.2 Bei rechtmäßig erbrachten Teilleistungen gilt Punkt 11.1 entsprechend.
12. Haftung
12.1 BEAR BYTE ist verantwortlich für sämtliche Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden und welche BEAR BYTE, seine Vertretungsorgane, seine Erfüllungs- und/ oder Verrichtungsgehilfen dem Kunden und/ oder Dritten im Rahmen der Vertragserfüllung oder in Bezug darauf zufügen. Dies gilt ebenso für durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und/ oder Vermögensschäden haftet BEAR BYTE und seine Erfüllungsgehilfen lediglich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, im Rahmen der vorhandenen IT-Haftpflicht und Betriebshaftpflicht bis zu maximal:
IT-Haftpflicht: bis zu 1.000.000,00 € für Vermögensschäden
Betriebshaftpflicht: bis zu 3.000.000,00 € für Personenschäden und Sachschäden
Jeweils 3-fach maximiert pro Versicherungsjahr.
12.2 Eine Haftung bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, durch regelmäßige Datensicherung, einem Datenverlust oder einer ungewollten Datenänderung vorzubeugen. Sollte trotzdem ein Datenverlust oder eine ungewollte Datenänderung eintreten, haftet BEAR BYTE, wenn dies durch die Erbringung ihrer Leistungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung ist in der Höhe beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und angemessener Sicherung der Daten erforderlich wäre.
12.4 Die Haftung für fahrlässig unterlassene Aufklärung über negative Eigenschaften der von BEAR BYTE erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen, sofern dadurch kein Sachmangel begründet wird, außer, eine Beratung wurde schriftlich vereinbart.
12.5 Die Haftung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige Genehmigung von BEAR BYTE Arbeiten oder Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass diese Arbeiten oder Änderungen keinen Einfluss auf das Eintreten der haftungsauslösenden Umstände hatten.
12.6 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.